Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Können sich Studierende mit Berufsmaturität um ein Stipendium bewerben?

Nein. Für die Vergabe eines Stipendiums sind entweder die gymnasiale Maturität oder die Passerelle Voraussetzung.

Können sich Studierende bewerben, welche die Maturität über eine öffentliche Mittelschule (= Erster Bildungsweg) erworben haben?

Nein. Die Stiftung unterstützt ausschliesslich Absolventinnen und Absolventen des Zweiten Bildungswegs.

Ist „Zweiter Bildungsweg“ gleich-bedeutend mit dem „Dualen Bildungssystem“?

Nein, die beiden Begriffe sind nicht gleichbedeutend.

  • Als Zweiter Bildungsweg werden Bildungsgänge bezeichnet, die es ermöglichen, im Erwachsenenalter einen Schulabschluss (z.B. die gymnasiale Matura) nachzuholen.
  • Das Duale Bildungssystem ist ein System der Berufsausbildung. „Dual“ heisst es, weil die Ausbildung an zwei Lernorten erfolgt, dem Betrieb und der Berufsschule.

Unterstützt die Stiftung Studiengänge an einer Schweizer Fachhochschule?

Nein. Die Stiftung unterstützt ausschliesslich universitäre Studiengänge (Universität, ETHZ, EPFL).

Unterstützt die Stiftung Studiengänge an einer ausländischen Hochschule?

Nein. Die Stiftung unterstützt ausschliesslich Studiengänge an einer Schweizerischen Hochschule.

 

Ist ein Stipendium zeitlich befristet?

Ja. Das Stipendium wird längstens bis zur Erlangung des nächsten Studienabschlusses (Bachelor oder Master) ausbezahlt, höchstens aber für insgesamt 10 Semester (Humanmedizin: 12 Semester).

Sind mit der Bewilligung eines Stipendiums Auflagen verbunden?

Ein Anspruch auf ein Stipendium besteht unter der Bedingung, dass der Stipendiat / die Stipendiatin das Studium zielstrebig und unter Absolvieren aller Zwischenprüfungen durchläuft und innerhalb der Frist abschliesst, die für die betreffende Studienrichtung als normal gilt.
Zu diesem Zweck müssen die Stipendiaten und Stipendiatinnen dem Stiftungsrat einmal pro Semester einen Bericht über die Verwendung ihres Stipendiums und über den Fortgang ihres Studiums einreichen. Zudem findet einmal pro Jahr ein Standortgespräch mit einem Mitglied des Stiftungsrats statt.

Müssen Stipendienbeiträge der Stiftung nach erfolgtem Studien-
abschluss zurückerstattet werden (im Sinne eines zinslosen Darlehens)?

Nein. Stipendienbeiträge durch die Stiftung sind nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Finanziert die Stiftung auch Studienaufenthalte im Ausland?

Grundsätzlich unterstützt die Stiftung nur Studien an einer Schweizer Hochschule.  Für Studienaufenthalte an ausländischen Universitäten gibt es spezielle Austauschprogramme.

Steht eine Ideologie hinter der Stiftung?

Die Herbert Maissen-Stiftung ist politisch und weltanschaulich neutral.