Ist ein Stipendium zeitlich befristet?
Ja. Das Stipendium wird längstens bis zur Erlangung des nächsten Studienabschlusses (Bachelor oder Master) ausbezahlt, höchstens aber für insgesamt 10 Semester (Humanmedizin: 12 Semester).
Sind mit der Bewilligung eines Stipendiums Auflagen verbunden?
Ein Anspruch auf ein Stipendium besteht unter der Bedingung, dass der Stipendiat / die Stipendiatin das Studium zielstrebig und unter Absolvieren aller Zwischenprüfungen durchläuft und innerhalb der Frist abschliesst, die für die betreffende Studienrichtung als normal gilt.
Zu diesem Zweck müssen die Stipendiaten und Stipendiatinnen dem Stiftungsrat einmal pro Semester einen Bericht über die Verwendung ihres Stipendiums und über den Fortgang ihres Studiums einreichen. Zudem findet einmal pro Jahr ein Standortgespräch mit einem Mitglied des Stiftungsrats statt.
Müssen Stipendienbeiträge der Stiftung nach erfolgtem Studien-
abschluss zurückerstattet werden (im Sinne eines zinslosen Darlehens)?
Nein. Stipendienbeiträge durch die Stiftung sind nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Finanziert die Stiftung auch Studienaufenthalte im Ausland?
Grundsätzlich unterstützt die Stiftung nur Studien an einer Schweizer Hochschule. Für Studienaufenthalte an ausländischen Universitäten gibt es spezielle Austauschprogramme.
Steht eine Ideologie hinter der Stiftung?
Die Herbert Maissen-Stiftung ist politisch und weltanschaulich neutral.